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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-132/03Ministero della Salute v Coordinamento delle associazioni per la difesa dell'ambiente e dei diritti degli utenti e dei consumatori (Codacons) and Federconsumatori

Entschieden
2005-05-26
ECLI
ECLI:EU:C:2005:310
CELEX
62003CJ0132
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Verordnung (EG) Nr. 1139/98 - Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b - Zusätzliche Anforderung an die Etikettierung von Lebensmitteln - Zwingende Angabe des Vorhandenseins von aus bestimmten genetisch veränderten Organismen (GVO) stammendem Material - Genetisch veränderte Sojabohnen und genetisch veränderter Mais - Befreiung von der Anforderung im Fall eines zufälligen Vorhandenseins, das eine bestimmte Toleranzgrenze nicht überschreitet - Lebensmittel, die für eine besondere Ernährung bestimmt sind - Säuglinge und Kleinkinder - Anwendbarkeit der Befreiung - Vorsorgegrundsatz.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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