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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-131/24Umweltorganisation VIRUS – Verein Projektwerkstatt für Umwelt und Soziales and Others v Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Landesstraßenplanung – ST3

Entschieden
2026-02-26
ECLI
ECLI:EU:C:2026:109
CELEX
62024CJ0131
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Umwelt – Erhaltung der wildlebenden Vogelarten – Richtlinie 2009/147/EG – Verbot des absichtlichen Störens von Vögeln – Art. 5 Buchst. d – Straßenbauvorhaben, das zur Störung einzelner Exemplare bestimmter Arten führen kann – Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Störungen – Nachweis der Wirksamkeit dieser Maßnahmen – Begründete Einschätzung eines gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
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