Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-131/23Criminal proceedings against C.A.A. and C.V
- Entschieden
- 2024-01-09
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:42
- CELEX
- 62023CO0131
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Acte éclairé – Entscheidung 2006/928/EG – Verfahren für die Zusammenarbeit und die Überprüfung der Fortschritte Rumäniens bei der Erfüllung bestimmter Vorgaben in den Bereichen Justizreform und Korruptionsbekämpfung – Natur und Rechtswirkungen – Verbindlichkeit für Rumänien – Unmittelbare Wirkung der Vorgaben – Verpflichtung zur Bekämpfung der Korruption im Allgemeinen und insbesondere der Korruption auf höchster Ebene – Pflicht, abschreckende und wirksame strafrechtliche Sanktionen vorzusehen – Verjährungsfrist für die strafrechtliche Verantwortlichkeit – Urteil eines Verfassungsgerichts, mit dem eine nationale, die Gründe für die Unterbrechung dieser Frist regelnde Bestimmung für ungültig erklärt wurde – Systemische Gefahr der Straflosigkeit – Grundsatz der Gesetzmäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen – Erfordernisse der Vorhersehbarkeit und Bestimmtheit des Strafgesetzes – Grundsatz der rückwirkenden Anwendung des günstigeren Strafgesetzes (lex mitior) – Grundsatz der Rechtssicherheit – Nationaler Schutzstandard für die Grundrechte – Pflicht der Gerichte eines Mitgliedstaats, Urteile des Verfassungsgerichts und/oder des obersten Gerichts dieses Mitgliedstaats im Fall der Unvereinbarkeit mit dem Unionsrecht unangewendet zu lassen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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