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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-130/18flightright GmbH v Eurowings GmbH

Entschieden
2018-06-27
ECLI
ECLI:EU:C:2018:496
CELEX
62018CO0130
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Luftverkehr – Verordnung (EG) Nr. 261/2004 – Art. 5 Abs. 1 Buchst. c – Anspruch auf Ausgleichsleistungen bei Annullierung eines Fluges – Anderweitige Beförderung, die es einem Fluggast nicht ermöglicht, sein Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit des annullierten Fluges zu erreichen – Verspätung zwischen zwei und drei Stunden.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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