Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-129/21Proximus NV v Gegevensbeschermingsautoriteit
- Entschieden
- 2022-10-27
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:833
- CELEX
- 62021CJ0129
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verarbeitung personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation – Richtlinie 2002/58/EG – Art. 12 – Öffentliche Teilnehmerverzeichnisse und Telefonauskunftsdienste – Einwilligung des Teilnehmers – Pflichten des Anbieters von Teilnehmerverzeichnissen und Auskunftsdiensten – Verordnung (EU) 2016/679 – Art. 17 – Recht auf Löschung (‚Recht auf Vergessenwerden‘) – Art. 5 Abs. 2 – Art. 24 – Informationspflichten und Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht