Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-126/17ERSTE Bank Hungary Zrt v Orsolya Czakó
- Entschieden
- 2018-02-22
- ECLI
- ECLI:EU:C:2018:107
- CELEX
- 62017CO0126
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Verbraucherschutz – Richtlinie 93/13/EWG – Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen – Art. 4 Abs. 2, Art. 5 und Art. 6 Abs. 1 – Klauseln, die den Hauptgegenstand des Vertrags festlegen – In Fremdwährung geschlossener Kreditvertrag – Bedeutung des Begriffs ‚klar und verständlich abgefasst‘ – Teilweise oder vollständige Unwirksamkeit des Vertrags.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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