Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-125/17Luigi Bisignani v Agenzia delle Entrate - Direzione Provinciale 1 di Roma
- Entschieden
- 2018-02-22
- ECLI
- ECLI:EU:C:2018:104
- CELEX
- 62017CO0125(01)
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 53 Abs. 2 und Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Freier Kapitalverkehr – Art. 64 und 65 AEUV – Richtlinie 2011/16/EU – Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung – Kapitaltransfer nach Vatikanstadt – Meldepflicht für den Transfer von Mitteln in das oder aus dem Ausland – Aufhebung.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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