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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-123/16 POrange Polska SA v European Commission

Entschieden
2018-07-25
ECLI
ECLI:EU:C:2018:590
CELEX
62016CJ0123
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Wettbewerb – Art. 102 AEUV – Missbrauch einer beherrschenden Stellung – Polnische Vorleistungsmärkte für den Breitband‑Internetzugang über das Festnetz – Weigerung, Zugang zum Netz zu gewähren und Produkte auf Vorleistungsebene bereitzustellen – Verordnung (EG) Nr. 1/2003 – Art. 7 Abs. 1 – Art. 23 Abs. 2 Buchst. a – Berechtigtes Interesse an der Feststellung einer abgestellten Zuwiderhandlung – Berechnung der Geldbuße – Leitlinien von 2006 für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen gemäß Art. 23 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung Nr. 1/2003 – Schwere – Mildernde Umstände – Investitionen des zuwiderhandelnden Unternehmens – Rechtmäßigkeitskontrolle – Unbeschränkte Nachprüfung – Auswechslung der Begründung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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