Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-123/16 POrange Polska SA v European Commission
- Entschieden
- 2018-07-25
- ECLI
- ECLI:EU:C:2018:590
- CELEX
- 62016CJ0123
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Wettbewerb – Art. 102 AEUV – Missbrauch einer beherrschenden Stellung – Polnische Vorleistungsmärkte für den Breitband‑Internetzugang über das Festnetz – Weigerung, Zugang zum Netz zu gewähren und Produkte auf Vorleistungsebene bereitzustellen – Verordnung (EG) Nr. 1/2003 – Art. 7 Abs. 1 – Art. 23 Abs. 2 Buchst. a – Berechtigtes Interesse an der Feststellung einer abgestellten Zuwiderhandlung – Berechnung der Geldbuße – Leitlinien von 2006 für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen gemäß Art. 23 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung Nr. 1/2003 – Schwere – Mildernde Umstände – Investitionen des zuwiderhandelnden Unternehmens – Rechtmäßigkeitskontrolle – Unbeschränkte Nachprüfung – Auswechslung der Begründung.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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