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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-120/24‘Unigames’ UAB v Lošimų priežiūros tarnyba prie Lietuvos Respublikos finansų ministerijos

Entschieden
2025-03-13
ECLI
ECLI:EU:C:2025:174
CELEX
62024CJ0120
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft – Richtlinie (EU) 2015/1535 – Art. 1 Abs. 1 Buchst. e und f – Begriffe ‚technische Vorschrift‘ und ‚Vorschrift betreffend Dienste‘ – Nationale Regelung, die die Förderung der Teilnahme an Glücksspielen einschließlich Spielen im Fernabsatz verbietet – Art. 5 Abs. 1 – Pflicht zur Mitteilung an die Europäische Kommission – Änderung dieser Regelung, mit der der Anwendungsbereich des Verbots der Förderung der Teilnahme an Glücksspielen erweitert wird – Unterlassene Mitteilung – Folgen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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