Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-120/24‘Unigames’ UAB v Lošimų priežiūros tarnyba prie Lietuvos Respublikos finansų ministerijos
- Entschieden
- 2025-03-13
- ECLI
- ECLI:EU:C:2025:174
- CELEX
- 62024CJ0120
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft – Richtlinie (EU) 2015/1535 – Art. 1 Abs. 1 Buchst. e und f – Begriffe ‚technische Vorschrift‘ und ‚Vorschrift betreffend Dienste‘ – Nationale Regelung, die die Förderung der Teilnahme an Glücksspielen einschließlich Spielen im Fernabsatz verbietet – Art. 5 Abs. 1 – Pflicht zur Mitteilung an die Europäische Kommission – Änderung dieser Regelung, mit der der Anwendungsbereich des Verbots der Förderung der Teilnahme an Glücksspielen erweitert wird – Unterlassene Mitteilung – Folgen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht