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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-120/20Koleje Mazowieckie – KM Sp. z o.o. v Skarb Państwa – Minister Infrastruktury i Budownictwa obecnie Minister Infrastruktury i Prezes Urzędu Transportu Kolejowego and PKP Polskie Linie Kolejowe S.A

Entschieden
2021-07-08
ECLI
ECLI:EU:C:2021:553
CELEX
62020CJ0120
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Eisenbahnverkehr – Zuweisung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn und Erhebung von Entgelten für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur – Richtlinie 2001/14/EG – Art. 4 Abs. 5 – Erhebung von Entgelten – Art. 30 – Nationale Regulierungsstelle, die zu gewährleisten hat, dass die Wegeentgelte mit dieser Richtlinie im Einklang stehen – Zwischen dem Betreiber einer Infrastruktur und einem Eisenbahnunternehmen geschlossener Vertrag über die Nutzung der Infrastruktur – Fehlerhafte Umsetzung – Staatshaftung – Schadensersatzklage – Vorherige Befassung der nationalen Regulierungsstelle.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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