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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-120/15Kovozber s. r. o. v Daňový úrad Košice

Entschieden
2015-10-21
ECLI
ECLI:EU:C:2015:730
CELEX
62015CO0120
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 183 – Erstattung eines Mehrwertsteuerüberschusses – Nationale Regelung, nach der die Verzugszinsen für die Erstattung eines Mehrwertsteuerüberschusses erst ab Ablauf einer Frist von zehn Tagen nach Abschluss eines Steuerprüfungsverfahrens berechnet werden.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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