Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-12/20DB Netz AG v Bundesrepublik Deutschland
- Entschieden
- 2021-06-24
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:513
- CELEX
- 62020CJ0012
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Eisenbahnverkehr – Grenzübergreifende Güterverkehrskorridore – Verordnung (EU) Nr. 913/2010 – Art. 13 Abs. 1 – Errichtung einer einzigen Anlaufstelle für jeden Güterverkehrskorridor – Art. 14 – Rechtsnatur der vom Exekutivrat erlassenen Rahmenregelung für die Zuweisung von Fahrwegkapazität im Güterverkehrskorridor – Art. 20 – Regulierungsstellen – Richtlinie 2012/34/EU – Art. 27 – Verfahren für die Stellung von Anträgen auf Zuweisung von Infrastrukturkapazität – Funktion der Infrastrukturbetreiber – Art. 56 und 57 – Aufgaben der Regulierungsstelle und Zusammenarbeit zwischen Regulierungsstellen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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