Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-12/10Lecson Elektromobile GmbH v Hauptzollamt Dortmund
- Entschieden
- 2010-12-22
- ECLI
- ECLI:EU:C:2010:823
- CELEX
- 62010CJ0012
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Abschnitt XVII - Beförderungsmittel - Kapitel 87 - Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör - Positionen 8703 und 8713 - Drei- oder vierrädrige Elektrofahrzeuge zur Beförderung einer Person, die eine Höchstgeschwindigkeit von 6 bis 15 km/h erreichen, mit einer separaten beweglichen Lenksäule ausgestattet sind und Elektromobile genannt werden.
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