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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-12/10Lecson Elektromobile GmbH v Hauptzollamt Dortmund

Entschieden
2010-12-22
ECLI
ECLI:EU:C:2010:823
CELEX
62010CJ0012
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Abschnitt XVII - Beförderungsmittel - Kapitel 87 - Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör - Positionen 8703 und 8713 - Drei- oder vierrädrige Elektrofahrzeuge zur Beförderung einer Person, die eine Höchstgeschwindigkeit von 6 bis 15 km/h erreichen, mit einer separaten beweglichen Lenksäule ausgestattet sind und Elektromobile genannt werden.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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