Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-119/23Virgilijus Valančius v Lietuvos Republikos Vyriausybė
- Entschieden
- 2024-07-29
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:653
- CELEX
- 62023CJ0119
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 19 Abs. 2 Unterabs. 3 EUV – Art. 254 Abs. 2 AEUV – Ernennung von Richtern des Gerichts der Europäischen Union – Gewähr für Unabhängigkeit – Befähigung zur Ausübung hoher richterlicher Tätigkeiten – Nationales Verfahren für den Vorschlag eines Bewerbers für das Amt eines Richters des Gerichts der Europäischen Union – Gruppe unabhängiger Sachverständiger, die mit der Beurteilung der Bewerber beauftragt ist – Rangliste der Bewerber, die die in Art. 19 Abs. 2 Unterabs. 3 EUV und Art. 254 Abs. 2 AEUV genannten Anforderungen erfüllen – Vorschlag eines Bewerbers, der auf der Rangliste steht und nicht der bestplatzierte Bewerber ist – Stellungnahme des in Art. 255 AEUV vorgesehenen Ausschusses zur Eignung der Bewerber.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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