Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-118/20JY v Wiener Landesregierung
- Entschieden
- 2022-01-18
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:34
- CELEX
- 62020CJ0118
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Unionsbürgerschaft – Art. 20 und 21 AEUV – Anwendungsbereich – Aufgabe der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats, um die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats entsprechend dessen Zusicherung der Einbürgerung des Betroffenen zu erwerben – Widerruf dieser Zusicherung aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – Staatenlosigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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