Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-118/18 P-REV IIIHochmann Marketing GmbH v European Union Intellectual Property Office (EUIPO)
- Entschieden
- 2020-06-04
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:440
- CELEX
- 62018CO0118(05)
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Wiederaufnahmeantrag – Art. 159 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Antrag betreffend einen Beschluss, der nach Art. 181 der Verfahrensordnung ergangen ist – Voraussetzungen – Fehlen zuvor unbekannter Tatsachen – Unzulässigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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