Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-118/18 P-REVHochmann Marketing GmbH v European Union Intellectual Property Office (EUIPO)
- Entschieden
- 2019-05-08
- ECLI
- ECLI:EU:C:2019:396
- CELEX
- 62018CO0118(03)
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Wiederaufnahmeantrag – Art. 159 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Voraussetzungen – Rechtsmittel – Keine Geltendmachung neuer Tatsachen – Unzulässigkeit“.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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