Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-117/23VU and IT v EUROBANK BULGARIA

Entschieden
2023-10-18
ECLI
ECLI:EU:C:2023:788
CELEX
62023CO0117
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Richtlinie 93/13/EWG – Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen – Art. 3 Abs. 1 und Art. 4 – Prüfung der Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln – Klarheit und Verständlichkeit einer Vertragsklausel – Auf eine Fremdwährung lautender Hypothekendarlehensvertrag – Klausel, die das gesamte Währungsrisiko dem Verbraucher auferlegt – Nicht speziell vereinbarter Vorteil zugunsten des Kreditinstituts, der sich aus der Umwandlung des in Kontowährung ausgedrückten Darlehensbetrags in Zahlungswährung ergibt – Art. 6 – Folgen der Feststellung der Missbräuchlichkeit einer Klausel.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung