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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑117/13Technische Universität Darmstadt v Eugen Ulmer KG

Entschieden
2014-09-11
ECLI
ECLI:EU:C:2014:2196
CELEX
62013CJ0117
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorabentscheidungsersuchen – Richtlinie 2001/29/EG – Urheberrecht und verwandte Schutzrechte – Ausnahmen und Beschränkungen – Art. 5 Abs. 3 Buchst. n – Nutzung von Werken und sonstigen Schutzgegenständen zu Zwecken der Forschung und privater Studien – Buch, das einzelnen Mitgliedern der Öffentlichkeit in einer öffentlich zugänglichen Bibliothek auf eigens hierfür eingerichteten Terminals zugänglich gemacht wird – Begriff des Werks, für das keine ‚Regelungen über Verkauf und Lizenzen‘ gelten – Recht der Bibliothek, ein zu ihrem Bestand gehörendes Werk zu digitalisieren, um es auf eigens hierfür eingerichteten Terminals zugänglich zu machen – Zugänglichmachung des Werks auf eigens hierfür eingerichteten Terminals, die es ermöglichen, das Werk auf Papier auszudrucken oder auf einem USB‑Stick zu speichern.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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