Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-116/02Erich Gasser GmbH v MISAT Srl
- Entschieden
- 2003-12-09
- ECLI
- ECLI:EU:C:2003:657
- CELEX
- 62002CJ0116
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Brüsseler Übereinkommen - Artikel 21 - Rechtshängigkeit - Artikel 17 - Gerichtsstandsvereinbarung - Verpflichtung des später angerufenen, in einer Gerichtsstandsvereinbarung bestimmten Gerichts, das Verfahren auszusetzen - Übermäßig lange Verfahrensdauer vor den Gerichten des Mitgliedstaats, dem das zuerst angerufene Gericht angehört - Unbeachtlich.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht