Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-115/24UJ v Österreichische Zahnärztekammer
- Entschieden
- 2025-09-11
- ECLI
- ECLI:EU:C:2025:694
- CELEX
- 62024CJ0115
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Öffentliche Gesundheit – Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung – Richtlinie 2011/24/EU – Art. 3 Buchst. d und e – Telemedizinisch erbrachte Gesundheitsdienstleistungen – Begriff ‚Telemedizin‘ – Telemedizinisch erbrachte Leistungen der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung – Komplexe medizinische Behandlung, die Gesundheitsdienstleistungen umfasst, die telemedizinisch und in Anwesenheit erbracht werden – Behandlungsmitgliedstaat – Richtlinie 2000/31/EG – Dienst der Informationsgesellschaft – Richtlinie 2005/36/EG – Berufsqualifikationen – Dienstleistungsfreiheit – Anwendungsbereich – Art. 56 AEUV.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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