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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-115/24UJ v Österreichische Zahnärztekammer

Entschieden
2025-09-11
ECLI
ECLI:EU:C:2025:694
CELEX
62024CJ0115
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Öffentliche Gesundheit – Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung – Richtlinie 2011/24/EU – Art. 3 Buchst. d und e – Telemedizinisch erbrachte Gesundheitsdienstleistungen – Begriff ‚Telemedizin‘ – Telemedizinisch erbrachte Leistungen der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung – Komplexe medizinische Behandlung, die Gesundheitsdienstleistungen umfasst, die telemedizinisch und in Anwesenheit erbracht werden – Behandlungsmitgliedstaat – Richtlinie 2000/31/EG – Dienst der Informationsgesellschaft – Richtlinie 2005/36/EG – Berufsqualifikationen – Dienstleistungsfreiheit – Anwendungsbereich – Art. 56 AEUV.

Legt aus

Artikel in der Entscheidung

Die Vorschriften nennt das Gericht in seiner eigenen Schlagwortzeile. Der Artikeltext hier, die Entscheidung an der Quelle.

Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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