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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-112/16Persidera SpA v Autorità per le Garanzie nelle Comunicazioni and Ministero dello Sviluppo Economico delle Infrastrutture e dei Trasporti

Entschieden
2017-07-26
ECLI
ECLI:EU:C:2017:597
CELEX
62016CJ0112
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Elektronische Kommunikation – Telekommunikationsdienste – Richtlinien 2002/20/EG, 2002/21/EG und 2002/77/EG – Gleichbehandlung – Ermittlung der Anzahl der jedem Betreiber, der bereits Inhaber analoger Funkfrequenzen ist, zuzuteilenden digitalen Funkfrequenzen – Berücksichtigung rechtswidrig genutzter analoger Funkfrequenzen – Entsprechung zwischen der Anzahl der gehaltenen analogen Funkfrequenzen und der Anzahl der zugeteilten digitalen Funkfrequenzen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
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