Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑112/13A v B and Others
- Entschieden
- 2014-09-11
- ECLI
- ECLI:EU:C:2014:2195
- CELEX
- 62013CJ0112
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Art. 267 AEUV – Nationale Verfassung – Obligatorisches Zwischenverfahren zur Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit – Prüfung der Vereinbarkeit eines innerstaatlichen Gesetzes sowohl mit dem Unionsrecht als auch mit der innerstaatlichen Verfassung – Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Kein bekannter Wohnsitz oder Aufenthalt des Beklagten im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats – Vereinbarung über die Zuständigkeit bei Einlassung des Beklagten auf das Verfahren – Abwesenheitskurator.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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