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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑112/11ebookers.com Deutschland GmbH v Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände — Verbraucherzentrale Bundesverband eV

Entschieden
2012-07-19
ECLI
ECLI:EU:C:2012:487
CELEX
62011CJ0112
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Verkehr – Luftverkehr – Gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Union – Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 – Pflicht des Verkäufers der Flugreise, sicherzustellen, dass die Annahme der fakultativen Zusatzkosten durch den Kunden auf ‚Opt-in‘-Basis erfolgt – Begriff ‚fakultative Zusatzkosten‘ – Preis einer Reiserücktrittsversicherung, die von einer unabhängigen Versicherungsgesellschaft angeboten wird und im Gesamtpreis enthalten ist.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
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    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
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    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

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