Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-111/21BT v Laudamotion GmbH
- Entschieden
- 2022-10-20
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:808
- CELEX
- 62021CJ0111
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Luftverkehr – Übereinkommen von Montreal – Art. 17 Abs. 1 – Haftung von Luftfahrtunternehmen im Fall des Todes oder einer Körperverletzung eines Fluggasts – Begriff ‚Körperverletzung‘ – Posttraumatische Belastungsstörung, die ein Fluggast bei der Notfallevakuierung eines Flugzeugs erlitten hat.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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