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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑111/12Ministero per i beni e le attività culturali and Others v Ordine degli Ingegneri di Verona e Provincia and Others

Entschieden
2013-02-21
ECLI
ECLI:EU:C:2013:100
CELEX
62012CJ0111
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Richtlinie 85/384/EWG – Gegenseitige Anerkennung der Befähigungsnachweise auf dem Gebiet der Architektur – Art. 10 und 11 Buchst. g – Nationale Rechtsvorschriften, die zwar die Gleichwertigkeit der Befähigungsnachweise eines Architekten und eines Bauingenieurs anerkennen, jedoch Arbeiten in Bezug auf denkmalgeschützte Gebäude Architekten vorbehalten – Grundsatz der Gleichbehandlung – Auf einen Mitgliedstaat beschränkter, rein interner Sachverhalt.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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