Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑111/12Ministero per i beni e le attività culturali and Others v Ordine degli Ingegneri di Verona e Provincia and Others
- Entschieden
- 2013-02-21
- ECLI
- ECLI:EU:C:2013:100
- CELEX
- 62012CJ0111
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Richtlinie 85/384/EWG – Gegenseitige Anerkennung der Befähigungsnachweise auf dem Gebiet der Architektur – Art. 10 und 11 Buchst. g – Nationale Rechtsvorschriften, die zwar die Gleichwertigkeit der Befähigungsnachweise eines Architekten und eines Bauingenieurs anerkennen, jedoch Arbeiten in Bezug auf denkmalgeschützte Gebäude Architekten vorbehalten – Grundsatz der Gleichbehandlung – Auf einen Mitgliedstaat beschränkter, rein interner Sachverhalt.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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