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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-11/24 PAldo D’Agostino v European Central Bank

Entschieden
2025-02-04
ECLI
ECLI:EU:C:2025:54
CELEX
62024CO0011
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Institutionelles Recht – Schadensersatzklage – Erklärung der Präsidentin der Europäischen Zentralbank (EZB) während einer Pressekonferenz – Schäden, die sich aus dieser Erklärung ergeben sollen – Fallen der Börsenindizes – Kein Verstoß gegen Rechtsnormen, die bezwecken, dem Einzelnen Rechte zu verleihen – Festlegung der Ziele der Währungspolitik – Zuständigkeitsverteilung zwischen den Organen der EZB – Befugnismissbrauch – Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
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