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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-11/19Azienda ULSS n. 6 Euganea v Pia Opera Croce Verde Padova

Entschieden
2020-02-06
ECLI
ECLI:EU:C:2020:88
CELEX
62019CO0011
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Öffentliche Aufträge – Richtlinie 2014/24/EU – Art. 10 Buchst. h – Art. 12 Abs. 4 – Besondere Ausnahmen für Dienstleistungsaufträge – Dienstleistungen des Katastrophenschutzes, des Zivilschutzes und der Gefahrenabwehr – Gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen – Normale und Notfallkrankentransportdienstleistungen – Rechtsvorschriften einer Region, nach denen einer Partnerschaft zwischen öffentlichen Auftraggebern der Vorzug zu geben ist – Freiheit der Mitgliedstaaten bei der Wahl der Form der Erbringung von Dienstleistungen – Grenzen – Begründungspflicht.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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