Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-109/20Republiken Polen v PL Holdings Sàrl
- Entschieden
- 2021-10-26
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:875
- CELEX
- 62020CJ0109
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Am 19. Mai 1987 unterzeichnetes Abkommen zwischen den Regierungen des Königreichs Belgien und des Großherzogtums Luxemburg einerseits und der Regierung der Volksrepublik Polen andererseits über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen – Schiedsverfahren – Rechtsstreit zwischen einem Investor eines Mitgliedstaats und einem anderen Mitgliedstaat – In diesem Abkommen vorgesehene Schiedsklausel, die mit dem Unionsrecht unvereinbar ist – Ungültigkeit – Zwischen den Parteien dieser Streitigkeit ad hoc abgeschlossene Schiedsvereinbarung – Teilnahme am Schiedsverfahren – Stillschweigende Äußerung des Willens des anderen Mitgliedstaats, diese Schiedsvereinbarung abzuschließen – Rechtswidrigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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