Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-108/19Krakvet sp. z o.o. sp.k. v Direcţia Generală Regională a Finanţelor Publice Bucureşti and Administraţia Fiscală pentru Contribuabili Nerezidenţi
- Entschieden
- 2021-01-14
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:25
- CELEX
- 62019CO0108
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 33 – Bestimmung des Ortes des steuerbaren Umsatzes – Lieferung von Gegenständen mit Beförderung – Lieferung von Gegenständen, die durch den Lieferer oder für dessen Rechnung versandt oder befördert werden – Verkauf über eine Website – Vertrag über die Beförderung der Gegenstände, der vom Käufer mit einer vom Lieferer vorgeschlagenen Gesellschaft geschlossen wird.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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