Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-108/17UAB „Enteco Baltic“ v Muitinės departamentas prie Lietuvos Respublikos finansų ministerijos
- Entschieden
- 2018-06-20
- ECLI
- ECLI:EU:C:2018:473
- CELEX
- 62017CJ0108
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 143 Abs. 1 Buchst. d und Art. 143 Abs. 2 – Befreiungen von der Mehrwertsteuer bei der Einfuhr – Einfuhr, auf die eine innergemeinschaftliche Lieferung folgt – Voraussetzungen – Beweis für die Versendung oder Beförderung der Gegenstände in einen anderen Mitgliedstaat – Beförderung unter der Regelung der Aussetzung der Verbrauchsteuern – Übertragung der Befugnis, über die Gegenstände zu verfügen, auf den Erwerber – Steuerhinterziehung – Keine Pflicht der zuständigen Behörde, dem Steuerpflichtigen beim Einholen der Auskünfte zu helfen, die für den Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen für die Befreiung erforderlich sind.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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