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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-106/22Xella Magyarország Építőanyagipari Kft. v Innovációs és Technológiai Miniszter

Entschieden
2023-07-13
ECLI
ECLI:EU:C:2023:568
CELEX
62022CJ0106
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Freier Kapitalverkehr – Niederlassungsfreiheit – Verordnung (EU) 2019/452 – Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats, die einen Überprüfungsmechanismus für ausländische Investitionen in als ‚strategisch‘ angesehene gebietsansässige Unternehmen regeln – Auf der Grundlage dieser Rechtsvorschriften getroffene Entscheidung, mit der einer gebietsansässigen Gesellschaft der Erwerb sämtlicher Anteile an einer anderen gebietsansässigen Gesellschaft verboten wird – Erworbenes Unternehmen, das als ‚strategisch‘ angesehen wird, weil seine Haupttätigkeit den Abbau bestimmter Grundrohstoffe wie Kies, Sand und Ton betrifft – Erwerbendes Unternehmen, das als ‚ausländischer Investor‘ angesehen wird, weil es zu einer Gruppe von Gesellschaften gehört, deren Dachgesellschaft ihren Sitz in einem Drittstaat hat – Beeinträchtigung oder drohende Beeinträchtigung eines Interesses des Staates, der öffentlichen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung des Mitgliedstaats – Ziel der Gewährleistung der Sicherheit der Versorgung mit Grundrohstoffen zugunsten des Bausektors, insbesondere auf regionaler Ebene.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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