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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-104/23A GmbH & Co. KG v Hauptzollamt B

Entschieden
2024-06-13
ECLI
ECLI:EU:C:2024:504
CELEX
62023CJ0104
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Zollunion – Gemeinsamer Zolltarif – Tarifierung der Waren – Kombinierte Nomenklatur – Tarifposition 9406 00 – Vorgefertigte Gebäude – Bedeutung des Begriffs ‚Gebäude‘ – Kälberhütten – Antrag auf Einreihung in die Unterposition 9406 00 80 – Einreihung in die Unterposition 3926 90 97.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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