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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑104/12Finanzamt Köln-Nord v Wolfram Becker

Entschieden
2013-02-21
ECLI
ECLI:EU:C:2013:99
CELEX
62012CJ0104
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie – Art. 17 Abs. 2 Buchst. a – Recht auf Vorsteuerabzug – Erfordernis eines direkten und unmittelbaren Zusammenhangs zwischen einem Eingangs- und einem Ausgangsumsatz – Kriterium für die Bestimmung dieses Zusammenhangs – Anwaltsleistungen, die im Rahmen eines gegen den Geschäftsführer und Hauptgesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung gerichteten persönlichen Strafverfahrens wegen Bestechung erbracht wurden.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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