Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑104/12Finanzamt Köln-Nord v Wolfram Becker
- Entschieden
- 2013-02-21
- ECLI
- ECLI:EU:C:2013:99
- CELEX
- 62012CJ0104
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie – Art. 17 Abs. 2 Buchst. a – Recht auf Vorsteuerabzug – Erfordernis eines direkten und unmittelbaren Zusammenhangs zwischen einem Eingangs- und einem Ausgangsumsatz – Kriterium für die Bestimmung dieses Zusammenhangs – Anwaltsleistungen, die im Rahmen eines gegen den Geschäftsführer und Hauptgesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung gerichteten persönlichen Strafverfahrens wegen Bestechung erbracht wurden.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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