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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-100/24Verbraucherzentrale Hamburg e.V. v bonprix Handelsgesellschaft mbH

Entschieden
2025-05-15
ECLI
ECLI:EU:C:2025:352
CELEX
62024CJ0100
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Elektronischer Geschäftsverkehr – Richtlinie 2000/31/EG – Kommerzielle Kommunikationen – Art. 6 Buchst. c – Begriff ‚Angebote zur Verkaufsförderung‘ – Online-Werbung mit einem Hinweis auf eine spezifische Zahlungsmodalität – Kauf auf Rechnung, bei dem die Zahlung des Kaufpreises aufgeschoben wird – Information über das Erfordernis einer vorherigen Prüfung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers erst während des Online-Bestellvorgangs.

Legt aus

Artikel in der Entscheidung

Die Vorschriften nennt das Gericht in seiner eigenen Schlagwortzeile. Der Artikeltext hier, die Entscheidung an der Quelle.

Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

Überprüfbare Vertrauenssignale

  • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
  • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
  • Version und Lesedatum an jeder Antwort
  • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
  • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

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