Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-100/21QB v Mercedes-Benz Group AG
- Entschieden
- 2023-03-21
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:229
- CELEX
- 62021CJ0100
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Rechtsangleichung – Genehmigung von Kraftfahrzeugen – Richtlinie 2007/46/EG – Art. 18 Abs. 1 – Art. 26 Abs. 1 – Art. 46 – Verordnung (EG) Nr. 715/2007 – Art. 5 Abs. 2 – Kraftfahrzeuge – Dieselmotor – Schadstoffemissionen – Abgasrückführventil (AGR-Ventil) – Durch ein ‚Thermofenster‘ begrenzte Reduzierung der Stickstoffoxid-(NOx)-Emissionen – Abschalteinrichtung – Schutz der Interessen eines individuellen Käufers eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüsteten Fahrzeugs – Schadensersatzanspruch aufgrund deliktischer Haftung des Herstellers dieses Fahrzeugs – Art und Weise der Berechnung des Schadensersatzes – Effektivitätsgrundsatz – Art. 267 AEUV – Zulässigkeit – Befassung des Gerichtshofs durch einen Einzelrichter.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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