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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-10/25Elettronica Industriale SpA v Ministero delle Imprese e del Made in Italy

Entschieden
2026-03-05
ECLI
ECLI:EU:C:2026:156
CELEX
62025CJ0010
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Elektronische Kommunikationsnetze und ‑dienste – Richtlinie 2002/20/EG – Art. 13 – Entgelte für Nutzungsrechte für Frequenzen des digitalen Fernsehens – Richtlinie 2002/21/EG – Art. 8 – Allgemeine Ziele – Verhältnismäßigkeit – Kriterium für die Berechnung der Entgelte, das an die Erhebung eines im Voraus festgelegten Betrags an jährlichen Einnahmen gebunden ist und einen finanziellen Zweck hat.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
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    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

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