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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-1/89Ingrid Raab v Hauptzollamt Berlin-Packhof

Entschieden
1989-12-13
ECLI
ECLI:EU:C:1989:648
CELEX
61989CJ0001
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Allgemeiner Zolltarif - Tarifstelle 49.11 B und Tarifnummer 99.02 - Kunstphotographien.

Legt aus

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