Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-1/18SIA 'Oribalt Rīga v Valsts ieņēmumu dienests
- Entschieden
- 2019-06-20
- ECLI
- ECLI:EU:C:2019:519
- CELEX
- 62018CJ0001
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Zollunion – Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 – Art. 30 Abs. 2 Buchst. b und c – Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 – Art. 152 Abs. 1 Buchst. a und b – Ermittlung des Zollwerts der Waren – Begriff ‚gleichartige Waren‘ – Arzneimittel – Berücksichtigung aller Faktoren, die den wirtschaftlichen Wert des betreffenden Arzneimittels beeinflussen können – Frist von 90 Tagen, innerhalb deren die eingeführten Waren in der Europäischen Union verkauft werden müssen – Ausschlussfrist – Keine Berücksichtigung von Handelsrabatten.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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