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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-1/18SIA 'Oribalt Rīga v Valsts ieņēmumu dienests

Entschieden
2019-06-20
ECLI
ECLI:EU:C:2019:519
CELEX
62018CJ0001
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Zollunion – Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 – Art. 30 Abs. 2 Buchst. b und c – Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 – Art. 152 Abs. 1 Buchst. a und b – Ermittlung des Zollwerts der Waren – Begriff ‚gleichartige Waren‘ – Arzneimittel – Berücksichtigung aller Faktoren, die den wirtschaftlichen Wert des betreffenden Arzneimittels beeinflussen können – Frist von 90 Tagen, innerhalb deren die eingeführten Waren in der Europäischen Union verkauft werden müssen – Ausschlussfrist – Keine Berücksichtigung von Handelsrabatten.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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