Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-1/11Interseroh Scrap and Metals Trading GmbH v Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM)
- Entschieden
- 2012-03-29
- ECLI
- ECLI:EU:C:2012:194
- CELEX
- 62011CJ0001
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Umwelt – Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 – Art. 18 Abs. 1 und 4 – Verbringung bestimmter Abfälle – Art. 3 Abs. 2 – Zwingende Informationen – Identität des Abfallerzeugers – Nichtangabe durch den Streckenhändler – Schutz von Geschäftsgeheimnissen.
Legt aus
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