Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-1/08Athesia Druck Srl v Ministero dell'economia e delle finanze and Agenzia delle entrate
- Entschieden
- 2009-02-19
- ECLI
- ECLI:EU:C:2009:108
- CELEX
- 62008CJ0001
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 9 Abs. 2 Buchst. e - Art. 9 Abs. 3 Buchst. b - Dreizehnte Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2 - Ort der Leistung - Leistungen auf dem Gebiet der Werbung - Erstattung der Mehrwertsteuer - Steuervertreter.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht