Gerichtshof der Europäischen Union · Schlussanträge
Avis 2/15Opinion pursuant to Article 218(11) TFEU
- Entschieden
- 2017-05-16
- ECLI
- ECLI:EU:C:2017:376
- CELEX
- 62015CV0002(01)
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV – Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur – Handelsabkommen der ‚neuen Generation‘, das nach Inkrafttreten des EU- und des AEU-Vertrags verhandelt wurde – Zuständigkeit für den Abschluss des Abkommens – Art. 3 Abs. 1 Buchst. e AEUV – Gemeinsame Handelspolitik – Art. 207 Abs. 1 AEUV – Handel mit Waren und Dienstleistungen – Ausländische Direktinvestitionen – Öffentliches Beschaffungswesen – Handelsaspekte des geistigen Eigentums – Wettbewerb – Handel mit Drittstaaten und nachhaltige Entwicklung – Sozialer Schutz der Arbeitnehmer – Umweltschutz – Art. 207 Abs. 5 AEUV – Dienstleistungen im Bereich des Verkehrs – Art. 3 Abs. 2 AEUV – Internationale Übereinkunft, die gemeinsame Regeln beeinträchtigen oder deren Tragweite verändern könnte – Regeln des abgeleiteten Rechts der Union über den freien Dienstleistungsverkehr im Bereich des Verkehrs – Andere ausländische Investitionen als Direktinvestitionen – Art. 216 AEUV – Zur Verwirklichung eines der in den Verträgen festgesetzten Ziele erforderliche Übereinkunft – Freier Kapital- und Zahlungsverkehr zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten – Aufeinanderfolgen von Investitionsabkommen – Ersetzung von Investitionsabkommen zwischen Mitgliedstaaten und der Republik Singapur – Organisatorische Bestimmungen des Abkommens – Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten – Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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