Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Schlussanträge

Avis 2/15Opinion pursuant to Article 218(11) TFEU

Entschieden
2017-05-16
ECLI
ECLI:EU:C:2017:376
CELEX
62015CV0002(01)
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV – Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur – Handelsabkommen der ‚neuen Generation‘, das nach Inkrafttreten des EU- und des AEU-Vertrags verhandelt wurde – Zuständigkeit für den Abschluss des Abkommens – Art. 3 Abs. 1 Buchst. e AEUV – Gemeinsame Handelspolitik – Art. 207 Abs. 1 AEUV – Handel mit Waren und Dienstleistungen – Ausländische Direktinvestitionen – Öffentliches Beschaffungswesen – Handelsaspekte des geistigen Eigentums – Wettbewerb – Handel mit Drittstaaten und nachhaltige Entwicklung – Sozialer Schutz der Arbeitnehmer – Umweltschutz – Art. 207 Abs. 5 AEUV – Dienstleistungen im Bereich des Verkehrs – Art. 3 Abs. 2 AEUV – Internationale Übereinkunft, die gemeinsame Regeln beeinträchtigen oder deren Tragweite verändern könnte – Regeln des abgeleiteten Rechts der Union über den freien Dienstleistungsverkehr im Bereich des Verkehrs – Andere ausländische Investitionen als Direktinvestitionen – Art. 216 AEUV – Zur Verwirklichung eines der in den Verträgen festgesetzten Ziele erforderliche Übereinkunft – Freier Kapital- und Zahlungsverkehr zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten – Aufeinanderfolgen von Investitionsabkommen – Ersetzung von Investitionsabkommen zwischen Mitgliedstaaten und der Republik Singapur – Organisatorische Bestimmungen des Abkommens – Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten – Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung