Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
291/87Volker Huber v Hauptzollamt Frankfurt am Main-Flughafen
- Entschieden
- 1988-12-14
- ECLI
- ECLI:EU:C:1988:547
- CELEX
- 61987CJ0291
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Gemeinsamer Zolltarif - Tarifnummer 99.02 - Originalsteindrucke.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht