Agent · taxonomi-2020-852-8
Taxonomiförordningen artikel 8: Transparenz in nichtfinanziellen Erklärungen bei Unternehmen
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32020R0852 · 2026-08-18 · Gewicht 70 · minimal-risk
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Kurze Antwort
What does Taxonomiförordningen Article 8 require, and what outcome does the rule tree give?
Taxonomiförordningen Article 8 is tested here by a deterministic rule tree of 8 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-18 against CELEX 32020R0852. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
Taxonomiförordningen Article 8Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-18Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Jedes Unternehmen, das verpflichtet ist, nichtfinanzielle Angaben nach Artikel 19a oder Artikel 29a der Richtlinie 2013/34/EU zu veröffentlichen, nimmt in seine nichtfinanzielle Erklärung oder konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Angaben darüber auf, wie und in welchem Umfang die Tätigkeiten des Unternehmens mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, die als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß…
- Paragraph 2 applies. (2) Insbesondere geben Nicht-Finanzunternehmen Folgendes an:
- Paragraph 3 applies. a)
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Jedes Unternehmen, das verpflichtet ist, nichtfinanzielle Angaben nach Artikel 19a oder Artikel 29a der Richtlinie 2013/34/EU zu veröffentlichen, nimmt in seine nichtfinanzielle Erklärung oder konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Angaben darüber auf, wie und in welchem Umfang die Tätigkeiten des Unternehmens mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, die als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß…
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) Insbesondere geben Nicht-Finanzunternehmen Folgendes an:
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
a)
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
den Anteil ihrer Umsatzerlöse, der mit Produkten oder Dienstleistungen, erzielt wird, die mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, die als ökologisch nachhaltige gemäß Artikel 3 und Artikel 9 einzustufen sind; und
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
b)
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
den Anteil ihrer Investitionsausgaben und, soweit zutreffend, den Anteil der Betriebsausgaben im Zusammenhang mit Vermögensgegenständen oder Prozessen, die mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, die als ökologisch nachhaltig gemäß Artikel 3 und Artikel 9 einzustufen sind.
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
(3) Veröffentlicht ein Unternehmen nichtfinanzielle Angaben nach Artikel 19a oder Artikel 29a der Richtlinie 2013/34/EU in einem gesonderten Bericht gemäß Artikel 19a Absatz 4 oder Artikel 29a Absatz 4 der Richtlinie 2013/34/EU, so werden die in den Absätzen 1 und 2 des vorliegenden Artikels genannten Angaben in dem gesonderten Bericht veröffentlicht.
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
(4) Die Kommission erlässt gemäß Artikel 23 einen delegierten Rechtsakt zur Ergänzung der Absätze 1 und 2 des vorliegenden Artikels, in dem der Inhalt und die Darstellung der gemäß den genannten Absätzen zu machenden Angaben, einschließlich der Methode näher erläutert wird, die anzuwenden ist, um diesen Absätzen zu entsprechen, und trägt dabei den Besonderheiten sowohl der Finanzunternehmen als auch der Nicht-Finanzu…
Absatz 8
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Jedes Unternehmen, das verpflichtet ist, nichtfinanzielle Angaben nach Artikel 19a oder Artikel 29a der Richtlinie 2013/34/EU zu veröffentlichen, nimmt in seine nichtfinanzielle Erklärung oder konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Angaben darüber auf, wie und in welchem Umfang die Tätigkeiten des Unternehmens mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, die als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß Artikel 3 und Artikel 9 der vorliegenden Verordnung einzustufen sind.
- 2(2) Insbesondere geben Nicht-Finanzunternehmen Folgendes an:
- 3a)
- 4den Anteil ihrer Umsatzerlöse, der mit Produkten oder Dienstleistungen, erzielt wird, die mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, die als ökologisch nachhaltige gemäß Artikel 3 und Artikel 9 einzustufen sind; und
- 5b)
- 6den Anteil ihrer Investitionsausgaben und, soweit zutreffend, den Anteil der Betriebsausgaben im Zusammenhang mit Vermögensgegenständen oder Prozessen, die mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, die als ökologisch nachhaltig gemäß Artikel 3 und Artikel 9 einzustufen sind.
- 7(3) Veröffentlicht ein Unternehmen nichtfinanzielle Angaben nach Artikel 19a oder Artikel 29a der Richtlinie 2013/34/EU in einem gesonderten Bericht gemäß Artikel 19a Absatz 4 oder Artikel 29a Absatz 4 der Richtlinie 2013/34/EU, so werden die in den Absätzen 1 und 2 des vorliegenden Artikels genannten Angaben in dem gesonderten Bericht veröffentlicht.
- 8(4) Die Kommission erlässt gemäß Artikel 23 einen delegierten Rechtsakt zur Ergänzung der Absätze 1 und 2 des vorliegenden Artikels, in dem der Inhalt und die Darstellung der gemäß den genannten Absätzen zu machenden Angaben, einschließlich der Methode näher erläutert wird, die anzuwenden ist, um diesen Absätzen zu entsprechen, und trägt dabei den Besonderheiten sowohl der Finanzunternehmen als auch der Nicht-Finanzunternehmen und den technischen Bewertungskriterien Rechnung, die gemäß der vorliegenden Verordnung erlassen wurden. Die Kommission erlässt diesen delegierten Rechtsakt bis zum 1. Juni 2021.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32020R0852 art. 8, Transparenz in nichtfinanziellen Erklärungen bei Unternehmen. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/taxonomi-2020-852/artikel-8 (hämtad 2026-08-18, bevis sha256:7816126758b2f7e7, bygge legal-2026-08-25).