Agent · taxonomi-2020-852-11
Taxonomiförordningen artikel 11: Wesentlicher Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32020R0852 · 2026-08-18 · Gewicht 70 · minimal-risk
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Kurze Antwort
What does Taxonomiförordningen Article 11 require, and what outcome does the rule tree give?
Taxonomiförordningen Article 11 is tested here by a deterministic rule tree of 14 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-18 against CELEX 32020R0852. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
Taxonomiförordningen Article 11Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-18Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Eine Wirtschaftstätigkeit wird dann als einen wesentlichen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel leistend eingestuft, wenn sie
- Paragraph 2 applies. a)
- Paragraph 3 applies. Anpassungslösungen umfasst, die entweder das Risiko der nachteiligen Auswirkungen des gegenwärtigen und des erwarteten künftigen Klimas auf die Wirtschaftstätigkeit selbst erheblich verringern oder diese nachteiligen Auswirkungen erheblich verringern, ohne das Risiko nachteiliger Auswirkungen auf Menschen, Natur oder Vermögenswerte zu erhöhen; oder
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Eine Wirtschaftstätigkeit wird dann als einen wesentlichen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel leistend eingestuft, wenn sie
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
a)
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
Anpassungslösungen umfasst, die entweder das Risiko der nachteiligen Auswirkungen des gegenwärtigen und des erwarteten künftigen Klimas auf die Wirtschaftstätigkeit selbst erheblich verringern oder diese nachteiligen Auswirkungen erheblich verringern, ohne das Risiko nachteiliger Auswirkungen auf Menschen, Natur oder Vermögenswerte zu erhöhen; oder
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
b)
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
Anpassungslösungen bietet, die zusätzlich zur Erfüllung der Anforderungen des Artikels 16 wesentlich dazu beitragen, das Risiko der nachteiligen Auswirkungen des gegenwärtigen und des erwarteten künftigen Klimas auf Menschen, Natur oder Vermögenswerte zu vermeiden oder zu verringern, ohne das Risiko nachteiliger Auswirkungen auf Menschen, Natur oder Vermögenswerte zu erhöhen.
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
(2) Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anpassungslösungen werden bewertet und unter Heranziehung der besten verfügbaren Klimaprognosen nach Prioritäten gereiht; sie müssen mindestens Folgendes vermeiden oder verringern:
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
a)
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
die standort- und kontextspezifischen nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels auf die Wirtschaftstätigkeit; oder
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
b)
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
die etwaigen nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels auf die Umwelt, in der die Wirtschaftstätigkeit stattfindet.
Absatz 10
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)
Paragraph 11 applies
(3) Die Kommission erlässt einen delegierten Rechtsakt gemäß Artikel 23, um
Absatz 11
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)
Paragraph 12 applies
a)
Absatz 12
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)
Paragraph 13 applies
in Ergänzung der Absätze 1 und 2 des vorliegenden Artikels technische Bewertungskriterien festzulegen, anhand deren bestimmt wird, unter welchen Bedingungen davon auszugehen ist, dass eine bestimmte Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel leistet; und
Absatz 13
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)
Paragraph 14 applies
b)
Absatz 14
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Eine Wirtschaftstätigkeit wird dann als einen wesentlichen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel leistend eingestuft, wenn sie
- 2a)
- 3Anpassungslösungen umfasst, die entweder das Risiko der nachteiligen Auswirkungen des gegenwärtigen und des erwarteten künftigen Klimas auf die Wirtschaftstätigkeit selbst erheblich verringern oder diese nachteiligen Auswirkungen erheblich verringern, ohne das Risiko nachteiliger Auswirkungen auf Menschen, Natur oder Vermögenswerte zu erhöhen; oder
- 4b)
- 5Anpassungslösungen bietet, die zusätzlich zur Erfüllung der Anforderungen des Artikels 16 wesentlich dazu beitragen, das Risiko der nachteiligen Auswirkungen des gegenwärtigen und des erwarteten künftigen Klimas auf Menschen, Natur oder Vermögenswerte zu vermeiden oder zu verringern, ohne das Risiko nachteiliger Auswirkungen auf Menschen, Natur oder Vermögenswerte zu erhöhen.
- 6(2) Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anpassungslösungen werden bewertet und unter Heranziehung der besten verfügbaren Klimaprognosen nach Prioritäten gereiht; sie müssen mindestens Folgendes vermeiden oder verringern:
- 7a)
- 8die standort- und kontextspezifischen nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels auf die Wirtschaftstätigkeit; oder
- 9b)
- 10die etwaigen nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels auf die Umwelt, in der die Wirtschaftstätigkeit stattfindet.
- 11(3) Die Kommission erlässt einen delegierten Rechtsakt gemäß Artikel 23, um
- 12a)
- 13in Ergänzung der Absätze 1 und 2 des vorliegenden Artikels technische Bewertungskriterien festzulegen, anhand deren bestimmt wird, unter welchen Bedingungen davon auszugehen ist, dass eine bestimmte Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel leistet; und
- 14b)
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32020R0852 art. 11, Wesentlicher Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/taxonomi-2020-852/artikel-11 (hämtad 2026-08-18, bevis sha256:b2c5ce17870b1ca2, bygge legal-2026-08-25).