Agent · institutions-2018-1725-52
EUDPR artikel 52: Europäischer Datenschutzbeauftragter
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32018R1725 · 2026-08-18 · Gewicht 70 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, EUDPR artikel 52
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-18Aktuell
- Verantwortlicher Herausgeber
- ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition
Kurze Antwort
What does EUDPR Article 52 require, and what outcome does the rule tree give?
EUDPR Article 52 is tested here by a deterministic rule tree of 4 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-18 against CELEX 32018R1725. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
EUDPR Article 52Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-18Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Es wird das Amt des Europäischen Datenschutzbeauftragten geschaffen.
- Paragraph 2 applies. (2) Im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten hat der Europäische Datenschutzbeauftragte sicherzustellen, dass die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen, insbesondere ihr Recht auf Datenschutz, von den Organen und Einrichtungen der Union geachtet werden.
- Paragraph 3 applies. (3) Der Europäische Datenschutzbeauftragte ist zuständig für die Überwachung und Durchsetzung der Anwendung der Bestimmungen dieser Verordnung und aller anderen Rechtsakte der Union zum Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch ein Organ oder eine Einrichtung der Union sowie für die Beratung der Organe und Einrichtungen der Union und der betroff…
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Es wird das Amt des Europäischen Datenschutzbeauftragten geschaffen.
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) Im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten hat der Europäische Datenschutzbeauftragte sicherzustellen, dass die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen, insbesondere ihr Recht auf Datenschutz, von den Organen und Einrichtungen der Union geachtet werden.
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
(3) Der Europäische Datenschutzbeauftragte ist zuständig für die Überwachung und Durchsetzung der Anwendung der Bestimmungen dieser Verordnung und aller anderen Rechtsakte der Union zum Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch ein Organ oder eine Einrichtung der Union sowie für die Beratung der Organe und Einrichtungen der Union und der betroff…
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
(4) Für Dokumente, die sich im Besitz des Europäischen Datenschutzbeauftragten befinden, gilt die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001. Der Europäische Datenschutzbeauftragte erlässt detaillierte Vorschriften für die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 in Bezug auf diese Dokumente.
Absatz 4
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Es wird das Amt des Europäischen Datenschutzbeauftragten geschaffen.
- 2(2) Im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten hat der Europäische Datenschutzbeauftragte sicherzustellen, dass die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen, insbesondere ihr Recht auf Datenschutz, von den Organen und Einrichtungen der Union geachtet werden.
- 3(3) Der Europäische Datenschutzbeauftragte ist zuständig für die Überwachung und Durchsetzung der Anwendung der Bestimmungen dieser Verordnung und aller anderen Rechtsakte der Union zum Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch ein Organ oder eine Einrichtung der Union sowie für die Beratung der Organe und Einrichtungen der Union und der betroffenen Personen in allen Fragen der Verarbeitung personenbezogener Daten. Zu diesem Zweck erfüllt der Europäische Datenschutzbeauftragte die Aufgaben nach Artikel 57 und übt die Befugnisse nach Artikel 58 aus.
- 4(4) Für Dokumente, die sich im Besitz des Europäischen Datenschutzbeauftragten befinden, gilt die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001. Der Europäische Datenschutzbeauftragte erlässt detaillierte Vorschriften für die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 in Bezug auf diese Dokumente.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32018R1725 art. 52, Europäischer Datenschutzbeauftragter. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/institutions-2018-1725/artikel-52 (hämtad 2026-08-18, bevis sha256:2cd87fa67620a441, bygge legal-2026-08-25).