AMLR, Artikel 58, EU

(1) Die wirtschaftlichen Eigentümer von Express Trusts sind alle nachstehend genannten natürlichen Personen:

a)

die Settlor,

b)

die Trustees,

c)

die Protektoren, sofern vorhanden,

d)

die Begünstigten, es sei denn, Artikel 59 oder 60 findet Anwendung,

e)

jede sonstige natürliche Person, die den Express Trust durch direkte oder indirekte Beteiligung oder anderweitig, auch über eine Kontroll- oder Beteiligungskette, letztlich kontrolliert.

(2) Die wirtschaftlichen Eigentümer von anderen Rechtsvereinbarungen, die Express-Trusts ähneln, sind diejenigen natürlichen Personen, die gleichwertige oder ähnliche Positionen innehaben wie die in Absatz 1 genannten.

(3) Gehören die Rechtsvereinbarungen zu vielschichtigen Kontrollstrukturen und hat eine juristische Person eine der in Absatz 1 aufgeführten Positionen inne, sind die wirtschaftlichen Eigentümer der Rechtsvereinbarung

a)

Offizielle Quelle

Version: 2c7637f763614799

SHA-256: sha256:2c7637f763614799c62ffe47c8c3e495d1f06761fe216eae90399d255d0cb825

Geografische Artikelagenten

Source: NovaCopilot