AMLR, Artikel 53, EU

(1) Die Kontrolle über eine Gesellschaft oder eine sonstige juristische Person wird durch Eigentumsbeteiligung oder anderweitig ausgeübt.

(2) Für die Zwecke dieses Kapitels bezeichnet der Ausdruck

a)

„Kontrolle über die juristische Person“ die Möglichkeit, innerhalb der juristischen Person direkt oder indirekt erheblichen Einfluss auszuüben und entsprechende Entscheidungen zu erzwingen;

b)

„indirekte Kontrolle über eine juristische Person“ die Kontrolle über zwischengeschaltete juristische Personen in der Eigentumsstruktur oder in verschiedenen Ketten der Eigentumsstruktur, wobei die direkte Kontrolle auf jeder Ebene der Struktur festgestellt wird;

c)

„Kontrolle durch Eigentumsbeteiligung an der Gesellschaft“ das direkte oder indirekte Eigentum von 50 % zuzüglich eines der Anteile oder Stimmrechte oder einer der sonstigen Eigentumsbeteiligungen an der Gesellschaft.

(3) Eine anderweitige Kontrolle der juristischen Person umfasst in jedem Fall die Möglichkeit,

a)

im Fall einer Gesellschaft die Mehrheit der Stimmrechte in der Gesellschaft auszuüben, unabhängig davon, ob sie von gemeinsam handelnden Personen geteilt werden oder nicht;

b)

das Recht auszuüben, die Mehrheit der Mitglieder des Vorstands oder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans oder ähnlicher Funktionsträger der juristischen Person zu bestellen oder abzuberufen;

c)

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Source: NovaCopilot