AMLR, Artikel 51, EU

Bei juristischen Personen sind die wirtschaftlichen Eigentümer diejenigen natürlichen Personen, die

a)

direkt oder indirekt eine Eigentumsbeteiligung an der Gesellschaft halten,

b)

die Gesellschaft oder sonstige juristische Personen entweder durch Eigentumsbeteiligung oder anderweitig direkt oder indirekt kontrollieren.

Eine anderweitige Kontrolle gemäß Unterabsatz 1 Buchstabe b wird unabhängig von und parallel zu dem Bestehen einer Eigentumsbeteiligung oder der Kontrolle durch Eigentumsbeteiligung ermittelt.

Offizielle Quelle

Version: f905cd73c18366d6

SHA-256: sha256:f905cd73c18366d6b8e6f1716f640e4976c54c8937d0f086b2de50abfbbf4aeb

Geografische Artikelagenten

Source: NovaCopilot